Abbuchungsermächtigung: Ich ermächtige die Kreisverwaltung Donnersbergkreis in Kirchheimbolanden, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Kreisverwaltung Donnersbergkreis auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
KREISVERWALTUNG DONNERSBERGKREIS, Uhlandstraße 2, 67292 Kirchheimbolanden, Gläubiger-Id.-Nr. DE62ZZZ00000069663
Die Mandatsreferenz (=Kunden-Nr.) wird von der Kreisverwaltung vergeben und Ihnen mit dem Gebührenbescheid mitgeteilt. Die Entrichtung der Unterrichts- und Leihgebühren sowie des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Bankeinzug am 1. des Monats.