WICHTIG: Bitte beachten Sie die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Für Verträge, die vor dem 01.03.22 abgeschlossen wurden, sind Kündigungen nur zum 30.06. oder 31.12. eines Jahres möglich. Um die Kündigungsfrist einzuhalten, muss der Zugang der Kündigung mindestens drei Monate im Voraus erfolgen (Stichtage 31.03. für 30.06. & 30.09. für 31.12.).
Für Verträge, die nach dem 01.03.22 abgeschlossen wurden, gilt ein monatliches Kündigungsrecht, sofern die Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr dabei nicht unterschritten wird. Die Kündigung erfolgt dann zum Ende des nächsten vollen Monats (Beispiel: Eine Kündigung mit Eingang am 08.04. wird zum 31.05. wirksam).“
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer AGB (Schulordnung) sowie der Entgeltordnung.